2.5.16 Nachuntersuchung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 8 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck In den Behandlungsplänen sind die Anforderungen an Nachuntersuchungen zu formulieren. Die Bedingungen für die Nachuntersuchung (wer untersucht, welche zeitlichen Abstände, was wird erhoben, was an wen berichtet, wer wertet aus, wer übernimmt die Kosten) müssen geklärt werden. Viele Patienten nehmen nur deswegen nicht an Nachuntersuchungen teil, weil sie die Termine vergessen haben. Eine Erinnerung wird positiv aufgenommen, setzt jedoch die Einhaltung einiger Regeln voraus. Anwendungsbereich Beschreibung Ressourcen Risiken Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.5 Nachbetreuung -Vorhergehend 2.5.15 Kooperationsvereinbarung mit weiterbehandelnden Einrichtungen Weiter -2.5 Nachbetreuung 2.5.17 Überprüfung des Behandlungserfolges